1. e)
Preisrichter, Preisrichter-Obleute, Preisrichter-Anwärter und Schreibhilfen dürfen dort nicht unmittelbar tätig sein, wo Tiere ihr Eigentum ihrer Familienangehörigen oder Eigentum ihrer Partner
aus einer Lebens-/ Hausgemeinschaft sind.
3. d)
Die bei der Schau tätigen Preisrichter haben Anspruch auf unverzügliche, kostenlose Zustellung des Kataloges und auf freien Eintritt.
2.
Die AL hat durch entsprechende Aufsichtsführung dafür zu sorgen, dass die Tiere nicht unnötig belästigt werden. Während der Bewertung ist für unbedingte Ruhe zu sorgen. Es dürfen nur dringend
benötigte Mitarbeiter der AL Zutritt erhalten.
1.
Bewertungsgrundsätze: Für alle Schauen gilt der gleiche Bewertungsmaßstab. Mit einer milden oder nachsichtigen Bewertung z.B. auf kleineren Schauen oder Jugendschauen ist weder dem
Aussteller noch der Zielsetzung des BDRG, die Rassen züchterisch zu verbessern, gedient.
08.01.12 MA
1.
Mitglieder, die aus einem Sonderverein ausgetreten sind, können bei Wiedereintritt für die fehlenden Mitgliedsjahre keine Beitragsnachzahlung leisten. Ein einmal ausgesprochener
Verzicht auf ein Mandat oder auf eine Mitgliedschaft ist nicht rücknehmbar. Die erneute Mitgliedschaft zählt ab Wiedereintritt in den Verein.
Die erforderlichen Mitgliedszeiten für die Verleihung der Bundesnadel sind wie folgt festgelegt:
Beim Nachweis der Mitgliedszeiten muss darauf geachtet werden, dass
Bei der Prüfung der Anträge wird den züchterischen Leistungen ein hoher Stellenwert beigemessen; d.h. Ein Züchter, der zur Verleihung vorgeschlagen wird, muss Erfolge auf Kreis-, Landes- und Bundesebene nachweisen können. Antragsformulare sind über die Landesverbände zu erhalten. Termine für die Einreichung von Anträgen bei Landesverbänden sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres.
23.01.12 MA
Die Begriffe Bundesschauen sind in den AAB unter Abschnitt I. Ziffer 2. festgelegt. Für Sondervereinsschauen gelten nur die Bezeichnungen "Hauptsonderschau und Sonderschau". Sie dürfen nicht als Bundesschau bezeichnet werden.
Nach Vereinbarung des Europa-Verbandes dürfen Sonderschauen auf europäischer Ebene nicht die Bezeichnung "EUROPASCHAU" tragen. Hier sind die Bezeichnungen "EUROPA-SONDERSCHAU" oder "EUROPA-HAUPTSONDERSCHAU" zu verwenden.
29.01.12 MA
Sitzt der Ring bei Hähnen unter dem Sporn, wird die Bewertungsnote "o.B" nur dann vergeben, wenn das Tier in seiner natürlichen Bewegung behindert wird (also z.B. zeitweiliges oder dauerndes Humpeln). Lässt sich der Ring frei drehen, so ist der Sitz des Rings unter dem Sporn ohne Bedeutung.
05.02.12 MA
Bezüglich des Umgangs mit Journalisten, Reportern und Mitbürgern in Hinsicht auf Berichterstattung und Schauwesen sollte man als Ausgangspunkt das folgende Tierschutzgesetz in Betracht ziehen, welches aussagt:
"Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten wenn der Züchter damit rechnen muss, dass bei der Nachzucht aufgrund vererbter Merkmale Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder ungestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten."
05.02.12 MA
2.
Nicht gestattete Handlungen sind:
3.
Gestattet sind:
19.02.12 MA